BVfK - Wochenendticker 30. März 2019

kompetent - kritisch - konstruktiv

*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

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Kfz-Internet: Plötzlich kommt innerhalb weniger Wochen massive Bewegung ins Geschehen.

 

Übernahme: Autoscout24 will mobile-de kaufen.

 

BVfK-Digital-Angebote: Ankaufplattform, SEO-optimierte Website mit Plug-In-Funktion, B2B-Plattform, BVfK-Autowelt.

 

Die BVfK-Nische klein aber fein, seriös und professionell, geschätzt und nachgefragt ausbauen.

 

Vom 10. bis 14. April: Techno-Classica Essen.

 

DEUVET: Wichtige Weichenstellung für die Zukunft. 

 

BVfK-Oldtimerplausch auf der Techno Classica.

Neues aus der BVfK-IT-Abteilung: 

BVfK-Unabhängigkeitserklärung Teil 41: Von potenziellen Kunden bei Google gefunden werden – kostenlos.

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung: 

Kommt die nächste Schuldrechtsreform?

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

ziemlich genau zwei Jahrzehnte lang war das Kfz-Internet fest in der Hand zweier Konzerne. Das war so selbstverständlich und schien wie in Beton gegossen, dass die beiden Quasi-Monopolisten kontinuierlich an der Preisschraube drehten und die Händler dies zähneknirschend hinnahmen. Auch die Neugründungen des Jahres 2018 Heycar, Romoto und DeineAutoboerse änderten nicht viel an der Situation.

Doch plötzlich kommt innerhalb weniger Wochen massive Bewegung ins Geschehen: zuerst verhandelt Pkw1 (WKDA) um eine Übernahme von Autoscout24, nun heißt es plötzlich, Autoscout24 wolle den großen Konkurrenten mobile-de übernehmen.

Was bedeutet das für die Zukunft des freien Kfz-Handels, der nach wie vor bei Heycar vor verschlossenen Türen steht. Und gelingt es, der von einigen Herstellern und Vertragshändlern mit ausreichendem Kapital und Know-How an den Start gebrachte Plattform überhaupt, zu einer richtigen Größe aufzusteigen? Die für 2018 avisierten Ziele wurden jedenfalls verfehlt.  

Welche Pläne hat Auto1? Das manager-magazin titelt: „Gebrauchtwagenportal Auto1 greift Scout24 und Mobile-de an“ Der erste Schritt zur Endkundenplattform ist bereits getan. Doch wird das inzwischen mit 3 Milliarden Euro bewertete Start-up aus Berlin schaffen, die Sympathie des Handels zu erobern, auf die man bisher keinen großen Wert gelegt hat?

Und ist es überhaupt immer sichergestellt, dass im Digitalgeschäft der gewinnt, der über gigantische Millionen-Budgets verfügt?

Oder kann nicht auch die Kleinen dank ihrer Wendigkeit und kurzfristige Reaktionsfähigkeit die Sieger über den Großen, Trägen und Unflexiblen sein? Fest steht, dass diese Regel im digitalen Zeitalter nur noch bedingt Geltung hat, denn wer die Daten hat und klug auswertet, ist auch schnell und flexibel.

Alles in allem kann man wohl sagen: Es wird nicht leichter, sondern schwerer, aber nicht unmöglich. Und ganz wichtig: Es geht nicht, ohne dass wir uns soweit irgendwie möglich und sinnvoll auf Optimierung durch Digitalisierung konzentrieren. Nicht, um die Großen zu besiegen, sondern um die BVfK-Nische klein aber fein, seriös und professionell, geschätzt und nachgefragt weiter auszubauen.

Sie fragen: Wann wird endlich was daraus? Die Antwort lautet: Es funktioniert bereits eine ganze Menge, wie BVfK-Ankaufplattform (www.bvfk-fahrzeugankauf.de), SEO-optimierte Plug-In-Funktion für die eigenen Fahrzeugangebote und eine standardisierte Website für BVfK-Mitglieder mit all diesen Features - für kleines Geld. Die BVfK-B2B-Plattform funktioniert und für das BVfK-Kompetenzteam ist bereits die Endkunden-Plattform BVfK-Autowelt in der Entwicklungsumgebung zu sehen.

Wer mit dabei sein, mitdiskutieren, Vorschläge unterbreiten Entwicklungsschritte verfolgen und das alles hautnah miterleben möchte, sollte sich schnell im Projektplanungsforum anmelden.

Hier wird unser Motto Wirklichkeit: Von BVfK-Händlern für BVfK-Händler!

Ich meine, das ist:  Alles Gute für Ihren Autohandel!

Ihr 

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

 

Link zu Ideen- und Projektplanungsforum: https://www.fahrzeugankauf.de/wbmc-dealer-area/forum/. Um dorthin zu gelangen muss man derzeit noch für die BVfK-Ankaufplattform registriert sein, da sich das Forum im Händlerbereich befindet. Im Forum gibt es einen Themenpunkt mit Namen BVfK-Autowelt, dort können alle Ideen und Optimierungsvorschläge gepostet und diskutiert werden.

Link zur Registrierung für die Ankaufplattform: https://www.bvfk.de/mein-bvfk/registrierung-fuer-die-bvfk-ankaufplattform/

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Vom 10. bis 14. April: Techno-Classica Essen.

In der 31. Auflage demonstriert die längst nicht mehr einzige Oldtimer-Messe Techno-Classica Essen mit mehr als 1.250 Ausstellern aus über 30 Nationen erneut ihre Bedeutung als Nummer 1 und bietet ein umfassendes Bild der internationalen Klassik-Szene. Auch die wichtigen internationalen Auto-Hersteller nutzen die Strahlkraft der automobilen Weltleitmesse: Sie präsentieren auf ihren Werksständen auserlesene Exponate, die zum großen Teil exklusiv auf der Techno-Classica Essen zu sehen sind. Die Hersteller machen die automobile Weltleitmesse zum größten Historien-Forum der internationalen Automobilindustrie und demonstrieren mit ihren meist spektakulären Auftritten, welchen Stellenwert sie der Klassik-Weltmesse beimessen.

Die Aufzählung internationaler Superlative:

- Über 2.700 Sammler-Automobile zum Kauf

- Mehr als 1.250 Aussteller, über 220 Clubs und IGs

- Über 20 Marken der internationalen Fahrzeugindustrie mit Firmen-Präsentationen

- Sonderschau: Tour de France Automobile Legenden

BVfK-Oldtimerplausch auf der Techno Classica.

Der BVfK ist wieder Gast auf dem Stand der DEUVET an gewohnter Stelle in der Galeria.

Terminwünsche zum Oldtimerplausch bitte durchgeben an: oldtimer@bvfk.de

Bild oben: DEUVET-Präsident Peter Schneider, Ansgar Klein, DEUVET-Beirat Recht und BVfK-Vertragsanwalt Dr. Götz Knoop

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DEUVET stellt wichtige Weichen für die Zukunft.

Bei der diesjährigen Generalversammlung des DEUVET e.V. im Opel Test Center in Dudenhofen am 19.3.2019 stellen die Vertreter von 31 wichtigen Oldtimerclubs die Weichen für die Ausrichtung des Bundesverbands:

- Eine neue Verbandsbezeichnung

- eine geänderte Satzung und

- eine neue Zusammenstellung des Vorstands

Bild links: Das neue DEUVET-Präsidium mit Martin Zabel, Peter Schneider und Jan Hennen (v.l.n.r.)

Seit 1976 ist der Bundesverband DEUVET e.V. der wichtige Interessenvertreter für die Anliegen der Liebhaber historischer Fahrzeuge in Deutschland. Weitreichende Entscheidungen in der Gesetzgebung wie zum Beispiel die Einführung der H-Nummer für über 30 Jahre alte Fahrzeuge, die Befreiung historischer Nutzfahrzeuge vom Sonntagsfahrverbot und viele andere Regelungen wurden durch die dauerhafte Lobbyarbeit durch den DEUVET für die Oldtimerszene erreicht. Der DEUVET unterscheidet sich von anderen Organisationen von Anfang an, dass alle Funktionen, Personen und Ausrichtungen durch die Vertreter der Mitgliedsclubs demokratisch mitbestimmt werden.

Die Neuausrichtung dokumentiert sich in der geänderten Bezeichnung

DEUVET – Bundesverband Oldtimer-Youngtimer e.V.

Zu neuen Vizepräsidenten wurden Martin Zabel von den Renault 16 Freunden Grevenbroich und Jan Hennen vom AC Maikammer gewählt.

Die aus dem Präsidium ausgeschiedenen langjährigen „Ikonen“ des DEUVET, Oldtimer Rechtsanwalt Dr. Götz Knoop (zugleich BVfK-Vertragsanwalt) und der Journalist und Buchautor Eckhart Bartels werden dem Bundesverband auch weiterhin für die allseits geschätzte Kontinuität zur Verfügung stehen. Götz Knoop wird auch in Zukunft als Beirat Recht alle DEUVET Mitglieder beraten und unterstützen. Eckhart Bartels wird die Verbandsarbeit in einzelnen Projekten begleiten und nach außen verantworten. Beide Freunde wurden mit langem Beifall verabschiedet.

Hier geht es zur vollständigen DEUVET-Pressemeldung:  2019_03_19 Presseinfo GV Dudenhofen.pdf

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Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

BVfK-Unabhängigkeitserklärung Teil 41: Von potenziellen Kunden bei Google gefunden werden – kostenlos

Google bietet Ihnen kostenlos die Möglichkeit mit Google „My Business“ ein Profil Ihres Unternehmens zu erstellen. Das verschafft Ihnen bei der lokalen Suche einen enormen Vorteil, denn der Standort Ihres Unternehmens wird automatisch bei Google-Maps hinterlegt, was dazu führt, dass man Sie leichter findet. Denn selbst wenn man nicht direkt nach Ihnen sucht, sondern beispielsweise nach „BMW Bonn“, werden Sie auf der ersten Seite der Suchergebnisse sehr weit oben in den Google-Maps Vorschlägen angezeigt.

Eine Super-Ergänzung zur eigenen Webseite

Auf der Google-Maps Karte ist Ihr Unternehmen dann immer zu finden. Öffnungszeiten, Anschrift, Webseite und Kontaktdaten sind für den Suchenden mit nur einem Klick sichtbar. So erhalten Sie auf diesem Wege noch ein paar Klicks mehr auf Ihre eigene Seite. Bei Google My Business können Sie auch Bilder Ihres Unternehmens zu Ihrem Profil hinterlegen, damit Sie sich in einem noch besseren Licht präsentieren und so noch mehr Kunden gewinnen können. Auch wertvolle Bewertungen können Sie online von Ihren Kunden erhalten, die direkt in Verbindung mit Ihrem Unternehmensprofil angezeigt werden. Sie erfahren sofort wenn eine Bewertung abgegeben wurde und Sie können sofort darauf reagieren. Das bindet Kunden und sieht auch für Interessenten gut aus, wenn man sieht, dass Kundenmeinungen ernst genommen werden – positiv wie negativ.

Ein weiterer Mehrwert sind auch die Statistiken von Google MyBusiness, denn so sehen Sie nicht nur wie und wie oft Ihr Unternehmen gefunden wurde, sondern auch woher die Besucher kamen.

In wenigen Tagen dabei

Wer Google My Business noch nicht nutzt, dem können wir es nur empfehlen. Es kostet nichts und bietet viele Vorteile. Weitere Informationen und Anmeldung finden Sie unter dem folgenden Link:

>>> Google My Business

Google sendet Ihnen nach der Anmeldung und Eingabe der Unternehmensdaten eine Postkarte mit einem Code, mit dem Sie das Unternehmensprofil scharf schalten. So sind Sie in ca. einer Woche dabei.

Marcel Manthey, BVfK-IT-Abteilung

m.manthey@bvfk.de

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Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

Kommt die nächste Schuldrechtsreform?

Beim vergangenen 12. Deutschen Autorechtstag widmete sich Prof. Dr. Markus Artz den vielschichtigen Aspekten des Richtlinienvorschlags des Europäischen Parlaments vom 09.12.2015, der inzwischen zahlreiche Anpassungen unter Berücksichtigung der herausgearbeiteten Erwägungsgründe erfahren hat. Ziel der Richtlinie ist, das Verbraucherschutzniveau im Rahmen des Verbrauchsgüterkaufs abermals zu steigern.

Kein Wunder also, dass wir derzeit mit Befürchtungen verunsicherter Autohändler konfrontiert werden, die mit steigendem Verbraucherschutzanforderungen einhergehen sehen, die händlerseitig vernünftigerweise nicht mehr erfüllt werden können. Doch was wird sich wirklich ändern?

Keine Unterscheidung zwischen Neuen und Gebrauchten?

Zunächst einmal Grundsätzliches: Der Erlass einer EU-Richtlinie hat zur Folge, dass die EU-Mitgliedsstaaten gehalten sind, die Richtlinie in nationale Gesetze umzusetzen. Teilweise findet eine sogenannte Vollharmonisierung statt. Derartige Vorschriften sind unverändert in nationales Recht zu übertragen. Zum Großteil wurden jedoch Mindestvoraussetzungen geschaffen, von denen der Gesetzgeber abweichen und strengere Regelungen erlassen darf. Einer der ersten Richtlinienentwürfe sah insbesondere folgende für den Handel nachteilige Regelungen vor:

- Verlängerung der Beweislastumkehr auf 24 Monate.

- Verjährungsfrist von mindestens 24 Monaten ohne Unterscheidung zwischen neuen und gebrauchten Waren.

Diese Vorschläge sind im Rahmen einer anschließenden Stellungnahme des EU-Parlaments glücklicherweise entschärft worden, sodass zu erwarten ist, dass die geplante Richtlinie entsprechend abgeändert wird. Wahrscheinlich scheint allerdings, dass die Beweislastumkehr von 6 auf 12 Monate verlängert wird, wobei derzeit noch unklar ist, ob dies auch für gebrauchte Waren gilt.

- Neu und erfreulich: Der Käufer soll verpflichtet sein, Vertragswidrigkeiten innerhalb von 2 Monaten ab Kenntnis anzuzeigen.

Bislang ist noch unklar, ob die Richtlinie zwischen Haftungsfrist (Frist, innerhalb derer die Vertragswidrigkeit auftreten muss) und Verjährungsfrist (Frist, innerhalb der Ansprüche geltend gemacht werden können) unterscheidet, wie es der EuGH jüngst in seiner „Ferenschild“-Entscheidung getan hat. Es wird sich demnach noch zeigen, ob diese Entscheidung Auswirkungen auf die nationale Umsetzung der Richtlinie haben wird. Sollte dies der Fall sein, wird die Haftungsfrist bei gebrauchten Waren jedenfalls wie bisher auf ein Jahr verkürzt werden können.

Wird nun alles schlimmer?

Der Gesetzgeber hat ab Inkrafttreten der in Kürze zu erwartenden finalen Richtlinie zwei Jahre Zeit, die EU-Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. Aufgrund der in weiten Teilen fehlenden Vollharmonisierung ist dem Gesetzgeber ein größerer Gestaltungsspielraum eröffnet worden, was sicherlich für Diskussionsstoff und intensive Betrachtungen des Verbraucherschutzniveaus sorgen wird. Unglücklich ist sicherlich auch der Umstand, dass die Beweislastumkehr, innerhalb derer zugunsten des Käufers vermutet wird, dass der Defekt bereits bei Übergabe vorlag, auf 12 Monate ausgeweitet werden soll. Es gilt zu vermeiden, dass dies auch gebrauchte Waren betrifft.

Und sonst? Seit der Ferenschild-Entscheidung ist bekannt, dass der EuGH zwischen Haftungs- und Verjährungsfrist unterscheidet - nichts Neues also und vom BVfK in seinen aktuellen Vertragsformularen, die im Mitgliederbereich abrufbar sind, bereits umgesetzt.

Denkbar wäre es aber auch, dass der deutsche Gesetzgeber aufgrund des unklaren Wortlauts der Richtlinie im Zuge der nationalen Umsetzung auf Unterscheidung zwischen beiden Fristen verzichtet. Dann bliebe vermutlich ohnehin „alles beim Alten“ und eine Vertragsanpassung wäre ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erforderlich.

Erfreulich und längst überfällig ist zudem, dass der Verbraucher aufgetretene Defekte künftig innerhalb von 2 Monaten nach Auftritt zur Anzeige bringen soll. Sollte es nun noch gelingen, die Ausdehnung der Beweislastumkehr für gebrauchte Waren auf 12 abzuwenden, dürften die Auswirkungen nach derzeitigem Stand überschaubar sein.

Der BVfK wird wie gewohnt seinen politschen Einfluss geltend machen. Die BVfK-Rechtsabteilung wird die Entwicklung intensiv im Auge behalten und bei für den Kfz-Handel zu erwartenden Nachteilen informieren und reagieren.

Ihre BVfK-Rechtsabteilung

>>> Anfrage-Ersteinschätzung (vorher im Mitgliederbereich einloggen).

Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:

>>> BVfK-Vertragsformulare

>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

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